Antragstellung und Abnahme |
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Der Betrieb von Kälteanlagen wird durch zahlreiche gesetzliche Vorschriften geregelt. Als Betreiber müssen Sie für die Erteilung der Baugenehmigung umfassende Unterlagen vorlegen und Ihre Produktionsstätten und Anlagen vor der Inbetriebnahme abnehmen lassen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung sämtlicher Unterlagen und stehen Ihnen bei der Abnahme zur Seite. Das gilt selbstverständlich auch bei der Erweiterung bestehender Anlagen sowie den wiederkehrenden Überprüfungen, die der Betreiberpflicht unterliegen. |