Druckgeräte |
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Die Errichtung von Druckgeräten bestehend aus Druckbehältern, Rohrleitungen und sonstigen Komponenten unterliegt der Druckgeräterichtlinie 97/23 EG. Die Inbetriebnahme und der weitere Betrieb sind in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt und liegen in Verantwortung des Betreibers der jeweiligen Anlage. Selbstverständlich unterstützen wir Sie in den Genehmigungsverfahren und Abnahmen in Zusammenarbeit mit entsprechend akkreditierten Sachverständigenorganisationen. Dies gilt auch für die erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen. Hier achten wir schon während der Projektierung auf entsprechende Prüfzyklen. |